Besuchsmöglichkeiten im Cabrini-Haus und den Außenstellen nach dem Infektionsschutzgesetz ab 09.05.2020

Liebe Eltern & gesetzliche Betreuer*innen,

 

nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können Sie Ihre Angehörigen in unserer Einrichtung, unter Auflagen, wieder besuchen.

Alle Besuche müssen vorher bei der jeweiligen Wohngruppe telefonisch angemeldet werden!

Wir verweisen auf das Einhalten grundsätzlicher Regeln aus dem Infektionsschutzgesetzes: siehe zudem ausführliche Informationsblatt im Anhang.

Die wichtigsten Informationen vorneweg!

  • Alle Besucher*innen sind verpflichtet zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, dies gilt ab dem Betreten unseres Geländes
  • Beim Besuch ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen einzuhalten
  • Die Besucherzahl beträgt bei Volljährigen eine Kontaktperson, bei Minderjährigen dürfen beide Eltern/Sorgeberechtigte kommen
  • Alle Besucher*in müssen gesund sein und werden zu möglichen Symptomen und Kontakten befragt

 

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

 

Ihr Cabrini-Haus-Team