Cabrini-Schule: Elterninfo zur Coronakrise (Update vom 6.5.2020)

Liebe Eltern,

 

wegen der Corona-Krise sind seit Montag, 16.03.2020 in ganz Bayern die Schulen geschlossen. Diese Schließung wurde von der Staatsregierung am 15.04.2020 bis zum 11.05.2020 verlängert und das gilt natürlich auch für die Cabrini-Schule. 

Ab dem 11.05.2020 können wir für die Berufsschulstufenschülerinnen und Schüler wieder Unterricht und Tagesstätte anbieten. In einer Art Schichtmodell werden die Klassen wöchentlich abwechselnd unterrichtet und betreut. Die betreffenden Eltern werden von uns informiert. Voraussichtlich nach den Pfingstferien wird dieses System auch auf die restlichen Klassen ausgeweitet.  

Die Regelungen zur Notbetreuung für Kinder in Schule und Tagesstätte vom 27. April 2020 gelten auch weiterhin:  

  1. Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
  2. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.
  3. In HPTs, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung erbringen, werden Einzelfallentscheidungen ermöglicht. Die Leitung der Einrichtung kann in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk im Hinblick auf das Wohl der Kinder und deren Familien einzelne Kinder zur Notbetreuung zulassen.

 

Für die Notbetreuung erforderlich ist, dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.

 

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder

·         keine Krankheitssymptome aufweisen,

·         keinen Kontakt zu einer infizierten Person haben oder binnen der letzten 14 Tage hatten und

·         keiner sonstigen Quarantänemaßnahmen unterliegen.

 

Wir bitten die betreffenden Eltern sich mit der Verwaltung der Cabrini-Schule in Verbindung zu setzen (09443/9188-3), wenn sie eine Notbetreuung unter den genannten Voraussetzungen für Ihre Tochter/Ihren Sohn wünschen. Bis zur Umsetzung der Notbetreuung für Ihr Kind braucht es in jedem Einzelfall einen gewissen zeitlichen Vorlauf, damit alles Nötige (Bustransport etc.) organisiert werden kann. Außerdem benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Erklärung, dass die Voraussetzung für eine Notbetreuung gegeben sind. Siehe dazu: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-notbetreuung.

Bitte nutzen Sie entsprechende Erklärungen:

Formblatt zur Notbetreuung von Kindern an Schulen (kritische Infrastruktur)

Formblatt zur Notbetreuung von Kindern an Schulen (Alleinerziehend)

Weitere Informationen zur Corona-Krise finden sich auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (www.km.bayern.de) und des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (www.stmas.bayern.de).

Von den Lehrkräften der Cabrini-Schule erhalten die Schülerinnen und Schülern weiterhin entsprechende Unterrichtsmaterialien, die Ihnen auf digitalem Wege oder per Post zugesandt werden können. Sollten Sie nicht im direkten Mailkontakt mit der Klassenlehrkraft stehen, können Sie sich bei Bedarf auch direkt an die Verwaltung der Cabrini-Schule wenden. 

 

Herzliche Grüße

Rudi Dittmeier, Schulleitung